Tauchunternehmen
Martin Schreiber
Bodoweg 20
47167 Duisburg

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen:
Sie finden hier die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Schreiber, Taucherunternehmen
Allgemeines:
1. Sämtliche Verträge über Lieferungen und Leistungen, unterliegen den nachstehenden Bedingungen.
2. Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung für den Kunden vorbehaltlos ausführen.
3. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. Vertragsänderungen oder Ergänzungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
4. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden
Angebot, Angebotsunterlagen
1. Unsere Angebote sind freibleibend. Ist die Bestellung des Kunden als Angebot gem. §145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb von 2 Wochen annehmen. Die Annahme erfolgt durch Zusendung einer Auftragsbestätigung innerhalb dieser Frist.
2. Alle Angaben wie Maße, Gewichte, Abbildungen, Skizzen und Beschreibungen in Listen und Drucksachen sind nur annähernd, jedoch bestmöglichst ermittelt, aber für uns insoweit unverbindlich.
3. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Vor ihrer Weitergabe an Dritte oder der Verwendung für andere Zwecke als der Ausführung des konkreten Vertragsvorhabens bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
Preise, Zahlungsbedingungen
1. Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab Lager Duisburg.
2. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen. Sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
3. Die vereinbarten und in der schriftlichen Auftragsbestätigung genannten Preise sind verbindlich. Nimmt der Kunde jedoch die angebotene Ware oder sonstige Leistung nicht bis zu dem vereinbarten Termin ab, so gelten die Preise des Liefertages. 4. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Rechnungsbetrag netto (ohne Abzug) innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regelungen betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.
5. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns ausdrücklich anerkannt sind.
Abnahme
1.Sofern es nicht zu einer förmlichen Abnahme kommt gilt unsere Leistung als abgenommen, sobald der Kunde die Sache tatsächlich in Gebrauch nimmt bzw. das Bauwerk unter Einbeziehung unserer Leistungen fortführt. Dies gilt auch, wenn der Kunde die Abnahme ausdrücklich verweigert.
2.Der Auftragnehmer trägt die Gefahr bis zur Abnahme der Anlage.
3.Wird die Anlage vor der Abnahme durch höhere Gewalt oder andere unabwendbare, vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände beschädigt oder zerstört, so hat er Anspruch auf Bezahlung der bisher ausgeführten Arbeiten sowie der sonstigen entstandenen Kosten.
4.Gerät der Auftraggeber mit der Abnahme in Verzug, so geht die Gefahr im Verzugszeitpunkt auf ihn über. Das gleiche gilt, wenn die Montage aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, unterbrochen wird und wenn der Auftragnehmer die bis dahin erbrachten Leistungen einvernehmlich in die Obhut des Auftraggebers übergeben hat.
5.Die Anlage ist nach Fertigstellung der Leistungen abzunehmen, auch wenn die endgültige Inbetriebnahme noch nicht erfolgt ist. Dies gilt insbesondere nach erfolgter probeweiser Inbetriebsetzung und für den Fall der vorzeitigen Inbetriebnahme.
Lieferung, Gefahrübergang
1. Lieferfristen und Termine gelten mit einer Toleranz von 2 Wochen, sofern nicht ein Fixgeschäft ausdrücklich vereinbart wurde.
2. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
3. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
4. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns hierdurch entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen.
5. Teillieferungen und Teilleistungen und entsprechende Abrechnung sind zulässig, wenn sie für den Kunden nicht unzumutbar sind.
6. Im Falle eines Leistungsverzugs ist, soweit der Verzug nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruht, unsere Haftung begrenzt auf eine pauschalierte Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % der Vertragssumme pro Woche, maximal 5 %.
Gewährleistung, Mängelrüge
1. Die Mängelrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach §377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
2. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Soweit das Gesetz in §438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet werden), in §479 BGB (Rückgriffsanspruch) und in § 634a) BGB (Baumängel) zwingend längere Fristen vorschreibt, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
3. Rückgriffsansprüche des Kunden gegen uns bestehen nur insoweit, als der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.
4. Von uns vorgenommene allgemeine Produktänderungen, die keine wesentlichen optischen Änderungen sind und keine technische Verschlechterung beinhalten, sind nicht Gegenstand einer Mängelrüge.
Rücktritt und Kündigung
1 .Für die Kündigung gelten in erster Linie die entsprechenden Bestimmungen der VOB/B, nachstehend die des BGB
2. Bei Beendigung des Vertrages ohne Verschulden des Auftragnehmers und für den Fall, dass der Auftraggeber die Vertragserfüllung verweigert, ist der Auftragnehmer berechtigt, Ersatz des durch die Vertragsauflösung entgangenen Gewinns und der allgemeinen Verwaltungsaufwendungen ohne Nachweis eines weiteren Schadens in Höhe von 5 % des vereinbarten Gesamtpreises zu verlangen, es sei denn, der Auftraggeber beweist, dass dem Auftragnehmer ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.
3. Der pauschalierte Schadensersatz erhöht sich um bereits erbrachte Leistungen wie Ausführungsplanung, Anlagenberechnung, Kommissionierung, Verladung und Transport sowie die daraus entstandenen Folgekosten.
Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag (alternativ: aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden) vor.
2. Vorbehaltswaren dürfen nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr veräußert werden, jedoch nicht mehr, wenn der Kunde in Verzug ist. Der Kunde tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an. Auf Verlangen hat der Kunde uns die Höhe der abgetretenen Forderung und den Schuldner bekannt zugeben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und seinen Schuldnern die Abtretung mitzuteilen.
3. Der Kunde ist weder zur Verpfändung noch zu einer Sicherungsübereignung berechtigt.
4 Wir verpflichten uns, die uns zustehende Sicherheit auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.
Verarbeitungsanleitungen, Auskünfte und Beratungen
Beratungen und Auskunftserteilungen erfolgen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr, ein Beratungsvertrag liegt dem nicht zugrunde.
Gerichtsstand
1. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Duisburg.
2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

Duisburg den 2.1.2021
Tauchunternehmen Schreiber